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Dieses Thema hat 18 Antworten
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 Alles zu und über Opel
Seiten 1 | 2
Dieter Göschel
erfahrener user

Beiträge: 177

27.01.2009 16:29
Die Umweltprämie Zitat · Antworten

aus der Quelle des Amtes zur >INFO:
Ab heute Umweltprämie beantragen
Bundeskabinett beschließt Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen
Heute hat das Bundeskabinett die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen, die die Voraussetzungen für den Antrag auf die Umweltprämie regelt. Mit der Umweltprämie fördert die Bundesregierung die Verschrottung alter und den Erwerb neuer Personenkraftwagen. So leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft und stärkt gleichzeitig den Absatz im Automobilbereich.
Ab sofort können Pkw-Halter, die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig zur Verschrottung eines alten Fahrzeugs entscheiden, einen Zuschuss in Höhe von jeweils 2.500 Euro beantragen. Hierfür stellt die Bundesregierung Mittel von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Für einen Antrag auf die Umweltprämie müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
· Der/die Antragsteller/-in muss eine Privatperson sein.
· Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.
· Der alte PkW muss mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden sein.
· Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
· Die Verschrottung muss durch einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung belegt werden und der Betreiben des Demontagebetriebs muss bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.
·Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen worden sein oder darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
·Das Neufahrzeug muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.
·Das Neufahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen sein.
·Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
·Der Halter des alten Fahrzeugs muss mit dem des neuen Fahrzeugs identisch sein.
Der Antrag auf Umweltprämie kann unter Beifügung bestimmter Nachweise und Unterlagen unter Verwendung der vorgeschriebenen Antragsvordrucke mit Originalunterschriften per Post beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.


Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, Januar 2009
1. Zuwendungszweck
1.1 Förderziel
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe einer Umweltprämie die Verschrottung alter und den Absatz neuer Personenkraftwagen zu fördern. Dadurch werden alte Personenkraftwagen mit hohen Emissionen an klassischen Schadstoffen durch neue, effizientere und sauberere Fahrzeuge ersetzt. Damit wird ein Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft geleistet bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage.

1.2 Zuwendungsgewährung
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

1.3 Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

2. Förderung
2.1 Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der hinsichtlich seiner Schadstoffklasse mindestens die Anforderungen von Euro 4 erfüllt, wenn zugleich ein Altfahrzeug gemäß Ziffer 4.2 verschrottet wird.
2.2 Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs gemäß Ziffer 4.2 und der Person, auf die das Neufahrzeug gemäß Ziffer 4.3 zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/die Antragstellerin.

3. Allgemeine Verfahrensvorschriften
3.1 Bundeshaushaltsordnung
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie § 48 bis § 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind.
3.2 Auskunft
Der Antragsteller/die Antragstellerin willigt ein, dass die Bewilligungsbehörde zur Prüfung der Antragsvoraussetzungen Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufen kann.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie
Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird.

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
· Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
· Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung einer ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
· Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
· Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
· Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.
· Das Fahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
4.3 Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges
· Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.
· Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gem. Richtlinie 98/69/EG - Stufe B - oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.
· Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
· Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
· Das Fahrzeug
muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
· darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
5. Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung (Projektförderung Festbetragsfinanzierung) beträgt 2.500 Euro (Zuschuss) und darf pro Neufahrzeug und dem im Zusammenhang damit verschrotteten Altfahrzeug nur einmal gezahlt werden.
6. Verfahren der Antragstellung und Nachweisführung
6.1 Antragstellung
Die Antragstellung ist ab dem 27. Januar 2009 möglich. Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammen mit folgenden Nachweisen und Unterlagen zu stellen:
Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werks­angehörige zugelassen war.

Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt werden und/oder unvollständig sind, können vom BAFA nicht bearbeitet werden und werden daher an den Antragsteller/die Antragstellerin zurückgeschickt.

6.2 Auszahlung
Die Auszahlung der Umweltprämie erfolgt nach Prüfung der oben angeführten Unterlagen durch das BAFA auf ein vom Antragsteller/der Antragstellerin angegebenes Konto. Für den Fall, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die Auszahlung an eine dritte Person wünscht, muss er/sie die Zahlung gegen sich gelten lassen.
6.3 Bewilligungsbehörde
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn
Telefon: 06196/90 84 70
Internet: http://www.bafa.de
E-Mai: umweltpraemie@bafa.bund.de

6.4 Verfahren
Das nach Ziffer 6.1 erforderliche Antragsformular kann von der Internetseite des BAFA (http://www.bafa.de) heruntergeladen oder beim BAFA unter der o.g. Adresse angefordert werden.
6.5 Reihenfolge der Bearbeitung
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt.
6.6 Prüfungsrecht
Der Antrag mit den in Nummer 6.1 der Richtlinie genannten Unterlagen gilt gleichzeitig als Verwendungsnachweis. Gegenüber dem Antragstellenden besteht ein Prüfungsrecht seitens der Bewilligungsbehörde (BAFA). Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs ergibt sich aus §§ 91, 100 BHO.

7. Inkrafttreten und Befristung
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Eine Gewährung (Bewilligung) von Fördergeldern darf nicht vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) erfolgen. Die Frist für die Beantragung der Umweltprämie endet am 31.01.2010. Änderungen bleiben vorbehalten und sind gemäß Verwaltungsvorschrift Nr. 15.2 Satz 2 zu § 44 BHO zu erlassen.

Harald
senior user

Beiträge: 1.836

27.01.2009 21:38
#2 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten
Dem Aufsichtsrat wurde heute das komplette Konzept vorgestellt. Opel steigt unter dem Motto „Entdecken Sie das Opel Konjunkturpaket“ mit allen Möglichkeiten und jeder verfügbaren Ressource in das Thema ein. Man zieht alle Register. Anzeigen, Radio Werbung, Telefonaquise, Internet usw. usw.

Drücken wir uns die Daumen, dass es wirkt!

Opelaner
user

Beiträge: 40

29.01.2009 11:31
#3 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Hallo an alle,

und stäkrt Euer Bewustsein!!
Mit dieser "Förderung" fördert Deutschland mal wieder die ausländischen Autobauer mit dem Steuergeld der deutschen Arbeitnehmer.!!
Warum kann die sogenannte Umweltprämie für alte Autos (die der deutsche Steuerzahler zahlt) nicht dafür verwendet werden, nur deutsche Autos zu kaufen??
Hier muss die Bundesregierung unbedingt nachbessern.
Ich meine damit konkret: nimmt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit diese Subvention in Anspruch, so sollte diese nur gewährt werden, wenn er auch ein deutsches Produkt kauft.!!
Deutsches Geld welches ja vom Steuerzahler kommt, soll auch in Deutschland bleiben!!
Also meiner Meinung nach hat hier mal wieder die Regierung Mist gebaut (wie bei so vielen anderen Sachen)!!

Nie wieder rot/schwarz

2. Förderung
2.1 Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der hinsichtlich seiner Schadstoffklasse mindestens die Anforderungen von Euro 4 erfüllt, wenn zugleich ein Altfahrzeug gemäß Ziffer 4.2 verschrottet wird.

Reinhard
erfahrener user

Beiträge: 772

29.01.2009 12:52
#4 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Zitat von Opelaner

Warum kann die sogenannte Umweltprämie für alte Autos (die der deutsche Steuerzahler zahlt) nicht dafür verwendet werden, nur deutsche Autos zu kaufen??
Hier muss die Bundesregierung unbedingt nachbessern.
Ich meine damit konkret: nimmt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit diese Subvention in Anspruch, so sollte diese nur gewährt werden, wenn er auch ein deutsches Produkt kauft.!!
Deutsches Geld welches ja vom Steuerzahler kommt, soll auch in Deutschland bleiben!!


Na prima. Und die deutschen Autos die in Italien und Frankreich auf Grund der dortigen Staatshilfen verkauft wurden?

Deine Ansicht scheint mir doch etwas zu kurz gegriffen.

Omega11
erfahrener user

Beiträge: 222

02.02.2009 18:48
#5 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Da kann ich Reinhard nur zustimmen. Wir müssten dann ja auch nur den dreitürigen Corsa fördern, vom Fünftürer haben ja weniger! Oder??

Omega11
erfahrener user

Beiträge: 222

05.02.2009 10:27
#6 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Die Umweltprämie macht Hoffnung! Daumen drücken das es nicht nur ein Strohfeuer ist!

Opel verkauft deutlich mehr Autos an Privatleute
Frankfurt/Main (dpa) - Der Rüsselsheimer Autobauer Opel hat im Januar trotz der Wirtschaftskrise deutlich mehr Autos an Privatleute verkauft. Insgesamt liege das Plus bei den Privatverkäufen bei 30 Prozent, bestätigte Opel-Sprecher Jörg Schrott einen Bericht der «Bild»-Zeitung». Die Verkäufe im Januar würden sich mit Verzögerung dann auch in den Zulassungsstatistiken widerspiegeln. Angesichts der Abwrackprämie sei vor allem die Nachfrage nach kleinen Autos hoch. So sei der Verkauf des Opel Corsa um 15 Prozent gestiegen.

© sueddeutsche.de - erschienen am 05.02.2009 um 09:51 Uhr

radler
user

Beiträge: 47

05.02.2009 20:12
#7 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten
Die Umweltprämie macht Hoffnung! Daumen drücken das es nicht nur ein Strohfeuer ist!

Ich mußte heute nochmal ins Autohaus Schorr. Hatte auch ein Termin!!Als ich pünktlich erschienen bin konnte man mir erstmal nur Kaffe anbieten,es wurden dort Autos verkauft, alle OPEL`s, wie Bananen. Mußte 30 min.warten, wurde aber immer gut betreut.Habe das nicht im Fersehn gesehen, sondern im richtigen Leben.
viele Grüsse und Kopf hoch, es wird schon werden
Harald
senior user

Beiträge: 1.836

05.02.2009 21:21
#8 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Ich hatte heute Aufsichtsratssitzung, da war das auch ein Thema. Dort wies man uns darauf hin, dass dieser (vermutlich leider nur kurzfristige) Boom im Moment vor allem in Deutschland stattfindet, also auf die Auslastung der Werke nur eingeschränkt wirkt. Dennoch fragten wir natürlich, warum gerade auch beim Corsa die Kurzarbeit nicht stärker zurückgenommen wird?

Aber man macht folgendes, man holt aus Ländern, wo Fahrzeuge noch auf Halde stehen, zum Beispiel Russland, jetzt die Autos zurück, bereitet sie auf, und gibt sie an die deutschen Händler weiter. Damit ist der Effekt auf die Beschäftigung in den Werken durch die Verschrottungsprämie insgesamt nicht so durchschlagend, wie man das auf Arbeitnehmerseite gehofft hat.

Daggy ( gelöscht )
Beiträge:

05.02.2009 23:19
#9 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Da sag ich nur "Russland, der Markt der Zukunft"- wie unsere Freunde in der Cheffetage das uns immer begreiflich machen wollten. Mann hat uns immer gesagt, die Autos werden da gebaut, wo sie auch verkauft werden. Wie steht es denn zum heutigen Zeitpunkt damit, wo der Markt in Russland, und auch in Spanien total eingebrochen ist? Da müßte das Werk in Petersburg schließen, und die Fahrzeuge von Spanien ?

sonne
erfahrener user

Beiträge: 169

06.02.2009 09:31
#10 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten
Aber man macht folgendes, man holt aus Ländern, wo Fahrzeuge noch auf Halde stehen, zum Beispiel Russland, jetzt die Autos zurück, bereitet sie auf, und gibt sie an die deutschen Händler weiter.

@Harald.
Wieso Halde?Hat man uns nicht auf jeder Bereichsversammlung versichert,das Opel schon seit Frühjahr letzten Jahres nur noch Fzg. im Kundenauftrag fertigt?Wenn ich mich richtig erinnere hast du selbst einen Kollegen aus dem Scheibenteam zu dir in´s Büro eingeladen damit er sich selbst am Computer von der Richtigkeit der Aussagen überzeugen kann?
Die in Eisenach gefertigten Autos für den russischen Markt sind alle sehr hochwertig ausgestattet.(So zwischen 16 u.18.000 Euro)Da ist ganz selten mal eine Krampe dabei.Kann mir nicht vorstellen das hier in Deutschland Nachfrage für diese Modelle besteht.Da müßte man aber schon einen sehr großen Nachlass geben.Meiner Meinung nach liegt die Obergrenze beim Corsa derzeit bei 12.000 Euro.
Hoffentlich arbeiten da nicht andere gegen uns bzw.neue Aufträge für uns ab.
Harald
senior user

Beiträge: 1.836

06.02.2009 12:12
#11 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

In Antwort auf:
Wieso Halde?
Eine gute Frage, die ich auch gestellt habe. Die Erklärung: Man hat zum Jahresende den Händlern Druck gemacht, Autos abzunehmen, die die sich dann auf den Hof gestellt haben (stellen mussten) - und nun sind sie froh über die Kunden, die die Autos kaufen, weil: die Autos sind eben schon da und warten seit Wochen auf Käufer. Und wie gesagt, andere Märkte haben das große Problem, dass auch bereits bestellte Autos nicht genommen werden, wegen fehlender oder nicht mehr möglicher Finanzierung, besonders ausgeprägt für Portugal und Russland, auch für Großbritannien (die britischen Autos helfen in Deutschland natürlich nicht).

Ob das alles so zutrifft, das vermag ich allerdings nicht abschließend zu beurteilen. Aber es sind die Informationen, die ich erhalten habe.

sonne
erfahrener user

Beiträge: 169

06.02.2009 17:56
#12 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Danke erstmal für deine Antwort.Trotzdem stinkt das doch.Wenn ich sehe wieviel Fzg. uns und auch Spanien im Herbst gekürzt wurden,da können den Händlern doch garnicht mehr so viele Autos auf´s Auge gedrückt wurden sein.Hat man im gleichen Zeitraum mit Verkäufern gesprochen so sagten die,das von der "Krise" noch nichts zu spüren sei.Und jetzt karrt man die Neuwagen wieder durch halb Europa um sie hier an den Mann bzw. die Frau zu bringen?!So richtig kann ich das nicht glauben.Sieht für mich eher so aus als ob man die Kurzarbeit noch ein bißchen ausreizen möchte.Schließlich sind 10-12% Zuzahlung(vorrausgesetzt sie wird gezahlt) allemal günstiger als 100% Lohn.

Omega11
erfahrener user

Beiträge: 222

06.02.2009 18:27
#13 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

Welche Autos? Die paar die gebaut wurden? Da sind wohl gar keinen verkauft worden? Gut, früher hat mir meine Oma die Märchen erzählt. Da sie aber nicht mehr lebt machen das heute eben andere!
Oder?!? Mal sehen was noch so kommt, bis die Entscheidung zum neuen Modell fällt!
Schönes WE, Omega11

Harald
senior user

Beiträge: 1.836

06.02.2009 20:30
#14 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten

In Antwort auf:
Gut, früher hat mir meine Oma die Märchen erzählt.
Glaube mir, wenn du Recht hättest und das alles ein einziger großer Schwindel wäre, das wäre wunderbar für uns alle.


Thomas
erfahrener user

Beiträge: 222

06.02.2009 23:12
#15 RE: Die Umweltprämie Zitat · Antworten
Zitat :"Hat man uns nicht auf jeder Bereichsversammlung versichert,das Opel...nur noch Fzg. im Kundenauftrag fertigt?"

Seit wievielen Jahren wird uns diese Lüge schon erzählt.
Hinter jedem Fahrzeug steht ein Kunde... bla,bla.bla. Denkt mal drüber nach !!!
Schönes WE!
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