Die Gerichte sind sich da wohl nicht ganz einig. Zunächst eine Entscheidung vom Arbeitsgericht Darmstadt.
Die Christliche Gewerkschaft dazu:
"Nach Ansicht des Gerichts haben auch die Kläger einen Anspruch auf eine Bonuszahlung in derselben Höhe, wie diese an die Mitglieder der IG Metall ausgezahlt wurde."
Heute gibt es allerdings eine Entwicklung in die andere Richtung.
"Nachdem das Arbeitsgericht Darmstadt in diesen Bonuszahlungen von Opel den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ verletzt sah, hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern nun zugunsten des Autoherstellers entschieden: Wie Opel mitteilte, ist die Klage eines Opel-Mitarbeiters aus dem Werk Kaiserslautern auf Zahlung einer Erholungsbeihilfe analog zu den Beihilfen an IG-Metall-Mitglieder vom Gericht abgewiesen worden."
Zitat von Christian85"Wir werden die Gerichtsverhandlungen zu diesem Thema abwarten."
Nicht wir, nicht der Betriebsrat und nicht die Vertrauensleute warten ab, auch nicht die IG-Metall. Wenn wir auszahlen könnten, würden wir das tun. Der Arbeitgeber will abwarten. Und da der Arbeitgeber nach wie vor im Besitz des restlichen Geldes ist, werden wir das wohl so hinnehmen müssen.