laut AGG § 13 hat der Betrieb die Pflicht der Einrichtung einer Beschwerdestelle zur Bearbeitung der Eingaben und Beschwerden gegen die Verletzungen zum AGG.Entsprechend dem $87 Abs.1 BetrVG hat der BR hier auch ein Beteiligungsrecht. Meine Fragen sind :
1. gibt es im Betrieb eine solche Beschwerdestelle und wo ist diese ? 2. ist der BR in die Arbeit dieser Stelle involviert ? 3. wer sind die Vorsitzenden dieser oder Mitarbeiter ? 4. wann gibt es eine Veröffentlichung über die Arbeitsaufnahme und den Inhalt oder gab es dieses bereits ? 5. oder wenn es das nicht gibt fordert der BR dies entspr. des Beschlusses des LAG Saarbrücken vom 06.06.07 - 2 TaBV 2/07,LAG Hamburg vom 17.04.07 -3 TaBV 6 /07 und insbesondere des § 13 AGG
Also: 1. Die Beschwerdestelle ist eingerichtet. 2. Informiert, nicht involviert. 3. Die beiden verantwortlichen Kolleginnen sind Sabine Simoleit und Bärbel Knauf. 4. Das wurde den Mitarbeitern vor gar nicht allzu langer Zeit auf der Entgeltabrechnung beziehungsweise mit der Entgeltabrechnung mitgeteilt. 5. Obsolet.
ich finde das der Pkt. 3 die beiden MA der Personalabtlg.für unsere Kollegen nicht gerade vertrauenserweckend wirken.Wenn ich dann sehe das eine Kollegin ,welche die Kündigungen in diesem Unternehmen ausspricht, mich bei Mobbing oder anderen Problemen unterstützen soll,dann habe ich ein schlechtes Gefühl, wenn ich z.>B durch einen Vorgesetzten eine Ungerechtigkeit preisgebe und Unterstützung erwarte ( lt. Gesetz ). Ich finde hier sollte ein BR Mitglied,dei SBV oder ein Vertrauensmann der IGM involviert sein und ich denke das, daß auch das Anliegen der z.Z im Pkt.4 genannten Gerichtsverfahren ist. Sollte der BR sich dafür nochmal Stark machen ,ich denke ja.
Zitat von Hallo Harald, Ich finde das der Pkt. 3 die beiden MA der Personalabtlg.für unsere Kollegen nicht gerade vertrauenserweckend wirken.Wenn ich dann sehe das eine Kollegin ,welche die Kündigungen in diesem Unternehmen ausspricht,
Ich will die Kolleginnen bestimmt nicht in Schutz nehmen, aber die Fakten sollten schon stimmen. Die Kündigung spricht die Geschäftsleitung oder der Personalleiter aus. Die Kolleginnen, von denen hier die Rede ist, sind in der Regel die, die die Kündigung überbringen, was aber eben nicht mit dem Aussprechen gleichgesetzt werden sollte. (Was nicht heißt, dass diese Kolleginnen, wenn sie es könnten, diese Kündigungen nicht ebenfalls ausgesprochen hätten- wäre wohl nicht allzu weit hergeholt!)
Zitat von Ich finde hier sollte ein BR Mitglied,dei SBV oder ein Vertrauensmann der IGM involviert sein... Sollte der BR sich dafür nochmal Stark machen
Es ist nun einmal gemäß § 13 AGGD die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine solche "zuständige Stelle" zu schaffen. Der Arbeitgeber bestimmt diese Stelle und teilt sie der Belegschaft mit. Dies kann ein Vorgesetzter, eine Gleichstellungsbeauftragte, die Personalabteilung oder eben beispielsweise eine betriebliche Beschwerdestelle sein.
Allerdings schließt das Gesetz keinesfalls aus, dass die betriebliche Beschwerdestelle der Betriebsrat ist. Bisher war das aus unserer Sicht kein wirkliches Problem, aber dennoch werde ich deine Anregung aufgreifen, denn deine Überlegungen sind absolut richtig.
Wir haben deine Anregung aufgegriffen und entsprechend darauf hingearbeitet, die Beschwerdestelle paritätisch zu besetzen. Nunmehr gibt es zu den beiden Arbeitnehmervertretern, die unverändert bleiben, zwei Betriebsräte, die die Arbeitnehmerrechte hier repräsentieren.
Diese Arbeitnehmervertreter sind: Ulrich Böckel und Martina Pracht.
Danke für die Anregung - vielleicht hast du ja wieder mal eine Idee, über einen Beitrag im Forum würden wir uns freuen!